Wasserversorgung

Aktuelle Wasserpreise

Anpassung der Wasserpreise zum 01.01.2023

Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) hat aufgrund der wachsenden Energiekosten die Wasserbezugspreise deutlich erhöht. Die Erhöhung beläuft sich für die Stadtwerke Heilbronn auf über 25 %. Als Grund gab die BWV die stark gestiegenen Stromkosten für die Wasseraufbereitung und den Betrieb der Pumpen an, welche jährlich über 130 Millionen Kubikmeter Wasser befördern. Die Stadt Heilbronn bezieht ca. 82 % der benötigten Wassermenge von der Bodensee-Wasserversorgung, lediglich 18 % der Wasserversorgung können durch Brunnen und Quellen im Stadtgebiet gedeckt werden.

Die gestiegenen Bezugskosten von Seiten der BWV aber auch die stark erhöhten eigenen Strombezugskosten machen eine Weitergabe der Kostensteigerung notwendig. Die Stadtwerke Heilbronn erhöhen zum 01.01.2023 den Arbeitspreis von 2,46 EUR/m³ brutto auf 2,73 EUR/m³ brutto. Der Arbeitspreis wurde zuletzt im Jahr 2019 angepasst. Zudem wird der von der Zählergröße verbrauchsmengenunabhängige Grundpreis erhöht. 

Arbeitspreis ab 01.01.23 (Cent/m³) Grundpreis ab 01.01.23 (EUR/Monat) Zählergröße
brutto* netto brutto* netto
273 255 5,43 5,07 Qn 2,5/Q³4
9,04 8,45 Qn 6/Q³10
14,85 13,88 Qn 10/Q³16
62,40 58,32 Qn 15/Q³40
88,89 83,07 Qn 40/Q³63
103,52 96,75 Qn 60/Q³100
164,11 153,38 Qn 150/Q³250

*Die ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 7%.

Die Zählerstandserfassung finden Sie hier: https://www.mein-kundenportal.de/zeag/initQuickZaehlerstand.do

Die Stadtwerke Heilbronn GmbH stellt auf Grund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 sowie deren Ergänzenden Bedingungen, Wasser zu den im Preisblatt zu entnehmenden Tarifen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: die Heilbronner Versorgungs GmbH führt im Rahmen der Betriebsführung der Wasserversorgung für die Stadtwerke Heilbronn GmbH die Abrechnung und Rechnungsstellung durch.


FAQ Wasserpreise

Warum werden die Wasserpreise erhöht?

Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) hat aufgrund der wachsenden Energiekosten die Wasserbezugspreise deutlich erhöht. Die Erhöhung beläuft sich für die Stadtwerke Heilbronn auf über 25 %. Als Grund gab die BWV die stark gestiegenen Stromkosten für die Wasseraufbereitung und den Betrieb der Pumpen an, welche jährlich über 130 Millionen Kubikmeter Wasser befördern. Die Stadt Heilbronn bezieht ca. 82 % der benötigten Wassermenge von der Bodensee-Wasserversorgung, lediglich 18 % der Wasserversorgung können durch Brunnen und Quellen im Stadtgebiet gedeckt werden. Die gestiegenen Bezugskosten von Seiten der BWV aber auch die stark erhöhten eigenen Strombezugskosten machen eine Weitergabe der Kostensteigerung notwendig.

Um wie viel werden die Preise erhöht?

Die Stadtwerke Heilbronn erhöhen zum 01.01.2023 den Arbeitspreis von 2,46 EUR/m³ brutto auf 2,73 EUR/m³ brutto. Der Arbeitspreis wurde zuletzt im Jahr 2019 angepasst. Zudem wird der von der Zählergröße verbrauchsmengenunabhängige Grundpreis erhöht. 93 % der Heilbronner Abnehmer verfügen über einen in Ein- oder Zweifamilienhäusern üblichen Wasserzähler QN 2,5.

Zählergröße

Grundpreis brutto

2022

(EUR/Jahr)

Grundpreis brutto

2023

(EUR/Jahr)

QN= 2,5

43,34

65,10

QN= 6

72,23

108,43

QN= 10

118,77

178,16

QN= 15

499,16

748,83

QN= 40

711,02

1.066,62

QN= 60

828,18

1.242,27

QN= 150

1.312,89

1.969,34


Arbeitspreis /m³ brutto

2019 bis 2022

Arbeitspreis /m³ brutto

2023

2,46 EUR

2,73 EUR

Wieviel muss ich zukünftig mehr bezahlen?

Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem in Einfamilienhäusern üblichen 2,5 QN Wasserzähler ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung von ca. 72€ im Jahr.

Wer entscheidet über die Erhöhung der Wasserpreise?

Die Stadtwerke Heilbronn sind von der Stadt Heilbronn mit der Wasserversorgung betraut. Der städtische Aufsichtsrat der Stadtwerke Heilbronn muss einer Anpassung der Wasserpreise zustimmen. Die Stadtwerke Heilbronn kalkulieren die Wasserpreise in Anlehnung an das kommunale Abgabengesetz. Die festgesetzten Preise werden regelmäßig von externen Aufsichtsbehörden auf Angemessenheit überprüft.

Muss ich jetzt meinen Zähler ablesen?

Nein, die Zählerstande werden rechnerisch ermittelt. 

Werden die Abschläge automatisch erhöht?

Bei der Jahresverbrauchsabrechnung wird der neue Grund- und Arbeitspreis automatisch für die neuen Abschläge berücksichtigt.

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