27. Aug 2021
Die Saison in den Freibädern Neckarhalde, Gesundbrunnen und Kirchhausen endet am 12. September 2021. Das Soleo öffnet wieder am 11. September 2021.
Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und somit endet auch bald die Freibad-Saison. Der letzte Badetag in den drei Heilbronner Freibäder wird der 12. September sein. Wie viele andere Badbetreiber, blicken auch die SWHN nach dem sehr verhaltenen Sommer auf eine durchwachsene Saison zurück. Aufgrund der Witterungsverhältnisse ist aktuell keine Saisonverlängerung geplant.
Zum Saisonabschluss wird es im Freibad Gesundbrunnen aber noch einmal ein echtes Highlight geben: Das beliebte Hundeschwimmen kann in diesem Jahr wieder stattfinden. Am letzten Badetag, dem 12. September, dürfen alle wasserbegeisterten Fellnasen im Gesundbrunnen von 15.00 bis 19.00 Uhr nach Herzenslust plantschen gehen. Ausführliche Informationen zum diesjährigen Hundeschwimmen werden in Kürze bekanntgegeben.
Wie jedes Jahr, wird das Frühschwimmen in der Neckarhalde aufgrund der Lichtverhältnisse ab Ende August etwas nach hinten verlegt. Ab dem 30. August beginnt das Frühschwimmen um 6.30 Uhr und endet um 10.30Uhr. Ab dem 6. September beginnt das Frühschwimmen dann erst um 7.00 Uhr
Das Soleo Freizeitbad und die Soleo Sauna werden am Samstag, dem 11. September wieder geöffnet. Der öffentliche Bade- und Saunabetrieb findet wie gehabt von Donnerstag bis Sonntag statt, jeweils mit festen Zeitfenstern. Zusätzlich öffnet die Soleo Sauna dienstags für die Damensauna.
Für einen Besuch im Soleo (Freizeitbad und Sauna wieder geöffnet ab 11. September 2021) ist ein 3 G-Nachweis (Geimpft, Genesen oder Getestet ) erforderlich. Immunisierte Personen haben einen Impf- oder Genesenen Nachweis vorzulegen. Nicht-immunisierte Personen haben einen auf sie ausgestellten negativen Antigen Schnelltest-Nachweis vorzulegen welcher zum Eintritt nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
Immunisierte Personen sind:
Nicht-immunisierte Personen sind Personen, die weder gegen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen sind.
Von der 3G Regel ausgenommen sind Kinder:
Das Hallenbad in Biberach bleibt weiterhin exklusiv für das Schul- und Vereinsschwimmen, sowie für Schwimmkurse geöffnet.