WICHTIGE INFORMATION: Mehrwertsteuersenkung aufgrund des Konjunkturpaketes vom 01.07.20-31.12.20
Die Bundesregierung hat mit ihrem Konjunkturpaket die Senkung der
Mehrwertsteuer im Zeitraum vom 01.07.20 – 31.12.20 von 7% auf 5%
beschlossen.
Die Stadtwerke Heilbronn geben diese Senkung im Bereich der
Wasserversorgung in vollem Umfang an ihre Kunden weiter.
Hierfür wird
eine automatische Abgrenzung vorgenommen.
Dies bedeutet, dass für Wasserkunden der Stadtwerke kein Handlungsbedarf
besteht. Die Nachberechnung erfolgt erst zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Die regulären
monatlichen Sätze werden wie gewohnt eingezogen. Am Ende des
Abrechnungszeitraums erfolgt dann eine Rückerstattung.
Selbstverständlich können die Zählerstände jederzeit über das
Onlineportal Kundencenter online erfasst werden. Unter Angabe von
Kunden- oder Vertragskonto und der Zählernummer ist eine Erfassung eines
Zählerstandes in wenigen Augenblicken erledigt.
Die
Zählerstandserfassung
finden Sie hier:
https://www.mein-kundenportal.de/zeag/initQuickZaehlerstand.do
Bitte beachten Sie: die Heilbronner Versorgungs GmbH führt im Rahmen der Betriebsführung der Wasserversorgung für die Stadtwerke Heilbronn GmbH die Abrechnung und Rechnungsstellung durch.
Arbeitspreis (Cent/m³) | Grundpreis (EUR/Monat) | Zählergröße | ||
---|---|---|---|---|
brutto* | netto | brutto* | netto | |
246 | 230 | 2,89 | 2,70 | QN 2,5 |
4,82 | 4,50 | QN 6 | ||
7,92 | 7,40 | QN 10 | ||
33,28 | 31,10 | QN 15 | ||
47,40 | 44,30 | QN 40 | ||
55,21 | 51,60 | QN 60 | ||
87,53 | 81,80 | QN 150 |
*Die ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 7%.
Im Zeitraum vom 01.07.20-31.12.20 beträgt die Mwst. 5% (Beschluss Konjunkturpaket Budesregierung).
Bitte beachten Sie unseren neuen Technischen Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss von Wasseranlagen an das Netz der Stadtwerke Heilbronn GmbH (Stand: 5.4.2017).
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