Wasserversorgung

Aktuelle Wasserpreise

Neue Wasserpreise ab 2026:

Arbeitspreis ab 01.01.26 (Cent/m³)Grundpreis ab 01.01.26 (EUR/Monat)Zählergröße
brutto*nettobrutto*netto
3202998,898,31Qn 2,5/Q³4
14,8113,84Qn 6/Q³10
24,3322,73Qn 10/Q³16
102,2295,53Qn 15/Q³25
145,60136,07Qn 40/Q³63
169,57158,48Qn 60/Q³100
268,82251,23Qn 150/Q³250

*Die ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 7%.

Die Zählerstandserfassung finden Sie hier: https://www.mein-kundenportal.de/zeag/initQuickZaehlerstand.do

Die Stadtwerke Heilbronn GmbH stellt auf Grund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 sowie deren Ergänzenden Bedingungen, Wasser zu den im Preisblatt zu entnehmenden Tarifen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: die Heilbronner Versorgungs GmbH führt im Rahmen der Betriebsführung der Wasserversorgung für die Stadtwerke Heilbronn GmbH die Abrechnung und Rechnungsstellung durch.


FAQ Wasserpreise

Warum werden die Wasserpreise erhöht?

Grund für die Erhöhung der Wasserpreise sind dringend notwendige Investitionen in die stadteigenen Wasserversorgungsanlagen, unter anderem durch den bereits begonnenen Bau des neuen Wasserwerks Süd auf den Böckinger Wiesen sowie dem Wasserwerk Nord in Neckargartach und der damit einhergehenden Reaktivierung der dortigen Brunnenanlagen. Des Weiteren bauen die SWHN als Reaktion auf die klimabedingt steigenden Spitzenverbräuche im Sommer einen Ersatzneubau für den Behälter Ochsenberg, um die Speicherkapazitäten zu erhöhen. Zudem sind weitere Investitionen in den Ausbau der Eigenwasserversorgung geplant. Das Investitionsvolumen beträgt bis zum Jahr 2029 118,5 Mio. Euro.

Wer entscheidet über die Erhöhung der Wasserpreise?

Die Stadtwerke Heilbronn sind von der Stadt Heilbronn mit der Wasserversorgung betraut. Der städtische Aufsichtsrat der Stadtwerke Heilbronn muss einer Anpassung der Wasserpreise zustimmen. Die Stadtwerke Heilbronn kalkulieren die Wasserpreise in Anlehnung an das kommunale Abgabengesetz. Die festgesetzten Preise werden regelmäßig von externen Aufsichtsbehörden auf Angemessenheit überprüft.

Muss ich jetzt meinen Zähler ablesen?

Nein, die Zählerstande werden rechnerisch ermittelt. 

Werden die Abschläge automatisch erhöht?

Bei der Jahresverbrauchsabrechnung wird der neue Grund- und Arbeitspreis automatisch für die neuen Abschläge berücksichtigt.